Sie können auf den Energieausweis verzichten, wenn
- die Nutzfläche der Immobilie weniger als 50 m2 beträgt
- es sich um ein Ferienhaus handelt, das nicht dauerhaft bewohnt wird
- das Gebäude denkmalgeschützt ist oder abgerissen werden soll.
Sie können auf den Energieausweis verzichten, wenn