Informationen zum Energieausweis

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Wenn ein beheiztes und dauerhaft genutztes Gebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird, muss ein Energieausweis vorliegen.

Ausnahmen gibt es Natürlich hierbei auch.

Gebäude mit einer Nutzungsfläche von weniger als 50 Quadratmetern oder die nicht beheizt werden und denkmalgeschützte Immobilien (darunter fallen auch Objekte unter Ensembleschutz) und Ferienhäuser (die max. 4 Monate jährlich genutzt werden oder Heizverbräuche die unter 25% des zu erwartenden Jahresverbrauch bei ganzjähriger Nutzung liegen) sind davon befreit. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und nicht verkaufen oder vermieten will, benötigt ebenfalls keinen neuen Ausweis.

Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis

Der Energieverbrauchsausweis kurz Verbrauchsausweis ist die günstigere Variante der beiden Möglichkeiten und basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner und somit beeinflusst allerdings das Verhalten der Bewohner maßgeblich den Verbrauchsausweis. Er darf aber auch nur unter nachfolgenden Voraussetzungen angewendet werden.

  • Ab min. 5 Wohneinheiten für ein Mehrfamilienhaus
  • Ab Baujahr 1977 oder evtl. ältere Wohnhäuser die aber die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten

Der Energiebedarfsausweis kurz Bedarfsausweis ist wesentlich aufwendiger zu erstellen und dadurch auch wesentlich teurer als der Verbrauchsausweis, der allerdings immer angewendet werden kann.

Er gibt den theoretischen Energiebedarf eines Wohngebäudes an und basiert auf die Beschaffenheit und Ausstattung des Gebäudes. Er wird also nicht in Abhängigkeit von dem Bewohner des Wohnhauses als auch den Witterungsverhältnissen erstellt.

Im Moment gibt es gerade eine Übergangsfrist, denn am 8. August 2020 wurde das neue GEG (Gebäude Energie Gesetz) erlassen. Am 1. November 2020 trat es dann offiziell in Kraft! Es löste die bis dahin bestehende Verordnung ab.

Ab dem 1. Mai Diesen Jahres also 2021 gibt es dann keine Schonfrist mehr. Es muss dann nach der GEG verfahren werden, bis zum 1. Mai 2021 allerdings darf nach der ENEV 2014 verfahren werden, muss aber im EA angegeben werden.

Hier können Sie sich Ihren Energieausweis online Selber erstellen und herunterladen wahrscheinlich zu einem wesentlich niedrigeren Preis als bei Anbietern vor Ort. Falls Ihnen das aber alles zu kompliziert erscheint helfen wir Ihnen gerne. Hierzu können sie uns gerne kontaktieren, denn der Energieausweis muss korrekt sein, da er ja auch dem Kaufvertrag beigefügt wird.

Energieverbrauchsausweis für 39.95 € und den aufwendigeren Energiebedarfsausweis für 89,95 €

Was muss ich beim Energieausweis für meine Eigentumswohnung beachten?2021-02-14T18:55:48+01:00

Benötigen Sie als Wohnungseigentümer einen Energieausweis, müssen Sie sich an die Eigentümergemeinschaft wenden. Diese ist verpflichtet, den Energieausweis für das gesamte Gebäude ausstellen zu lassen. Die Kosten werden von allen Eigentümern gemeinsam getragen – und zwar gemäß dem Mieteigentumsanteil. Das heißt: Wer mehr Wohnungen besitzt, steuert auch mehr Geld für den Energieausweis bei.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?2021-02-14T18:55:06+01:00

Ein Energieausweis ist ab dem Datum der Ausstellung 10 Jahre gültig. Danach müssen Sie ihn erneuern lassen. Die Dauer der Gültigkeit ist auf dem ersten Blatt des Ausweises zu sehen. In manchen Fällen kann auch schon davor ein neuer Ausweis fällig werden – etwa, wenn Sie größere Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen vornehmen.

Kann ich meinen Energieausweis online beantragen?2021-02-14T18:54:32+01:00

In den meisten Fällen ist es kein Problem, sich den Ausweis im Internet ausstellen zu lassen. Diesen Schritt wählen viele Hausbesitzer, die den Energieausweis für Verkauf oder Vermietung benötigen. Sie müssen lediglich alle relevanten Daten in ein Online-Formular eingeben. Dann können Sie Ihren Energieausweis drucken oder sich zuschicken lassen. Die Online-Erstellung ist jedoch nur bei Verbrauchsausweisen empfehlenswert. Für Bedarfsausweise ist eine präzise Datenerhebung notwendig. Wenn Sie also selbst kein Experte für Gebäudetechnik sind, sollten Sie einen Fachmann mit der Inspektion Ihres Hauses beauftragen. Und auch wer eine umfangreiche Sanierung plant, sollte sich für die Vor-Ort-Beratung entscheiden. Nur so lassen sich passende Empfehlungen für die Modernisierung aussprechen.

Wer kann einen Energieausweis ausstellen?2021-02-14T18:54:02+01:00

Für Wohngebäude aus dem Bestand gilt: Nur die folgenden Personen dürfen einen Energieausweis ausstellen:

  • Staatliche anerkannte und geprüfte Techniker
  • Hochschulabsolventen aus relevanten Fachbereichen wie Architektur, Bauingenieurwesen oder Hochbau
  • Innenarchitekten
  • Handwerksmeister für Bauhandwerk, Installation, Heizungsbau
  • oder für diese Bereiche zugelassene Handwerker ohne Meistertitel
  • Schornsteinfeger-Meister
  • Personen, die eine Weiterbildung nach § 29 EnEV abgeschlossen haben.

Für Nichtwohngebäude gilt: Nur Hochschulabsolventen dürfen einen Energieausweis ausstellen. Die genauen Anforderungen regelt § 21 EvEV.

Welchen Energieausweis benötige ich?2021-02-14T18:53:29+01:00

Wie gesagt, stellt ein Verbrauchsausweis die günstigere Option dar. Doch nicht immer haben Sie eine Wahl, welchen Energieausweis Sie sich ausstellen lassen. Stattdessen benötigen Sie für ein Wohngebäude immer einen Bedarfsausweis, wenn:

  • es sich um einen Neubau handelt
  • für die letzten drei Jahre keine Daten zum Energieverbrauch vorliegen
  • im Gebäude weniger als fünf Wohnungen vorhanden sind,
  • der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, und
  • die Immobilie die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllt.

Für alle anderen Wohngebäude sowie bestehende Nichtwohngebäude genügt ein Verbrauchsausweis.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?2021-02-14T18:53:04+01:00

Bei Energieausweisen lassen sich zwei Arten unterscheiden: Der Verbrauchsausweis basiert, wie der Name schon sagt, auf dem bisherigen Energieverbrauch der Hausbewohner – und zwar in den vergangenen drei Jahren. Da sich diese Daten einfach ermitteln lassen, ist ein solcher Ausweis relativ günstig. Beim Bedarfsausweis wird der Energieverbrauch anhand von Gebäude-Eckdaten wie Baujahr und Bausubstanz (Wände, Fenster, Heizungsanlage etc.) ermittelt. Der Nachteil: Ein Bedarfsausweis ist nicht nur aufwändiger in der Erstellung, sondern auch deutlich teurer als ein Verbrauchsausweis.

Wann benötige ich einen Energieausweis?2021-02-14T18:52:34+01:00

Sie können auf den Energieausweis verzichten, wenn

  • die Nutzfläche der Immobilie weniger als 50 m2 beträgt
  • es sich um ein Ferienhaus handelt, das nicht dauerhaft bewohnt wird
  • das Gebäude denkmalgeschützt ist oder abgerissen werden soll.
Was sagt der Energieausweis genau aus?2021-02-14T18:50:33+01:00

Die im Ausweis angegebene Energie-Effizienz teilt sich in zwei Werte auf: Endenergiebedarf: Darunter versteht man die gesamte Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasser benötigt wird. Faktoren wie eine gute Wärmedämmung sowie die effiziente Steuerung und Überwachung der Heizanlage verbessern diesen Wert. Primärenergiebedarf: Dieser Wert gibt an, wie umweltverträglich die Energienutzung des Gebäudes ist. Dafür wird der Endenergiebedarf mit einem Faktor multipliziert, der sich aus der Energiequelle ergibt. Dieser ist beispielsweise bei erneuerbaren Energien kleiner als bei fossilen Brennstoffen. Je niedriger beide Werte ausfallen, desto Energie-effizienter ist das Gebäude.

Was ist ein Energieausweis?2021-02-14T18:50:52+01:00

Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energie-Effizienz eines Gebäudes: also wie hoch der ermittelte Verbrauch für Heizung und Warmwasser ausfällt. Die Energie-Effizienz wird anhand einer Skala angegeben: vom besten Wert A+ bis zum schlechtesten Wert H. Der Zweck dahinter: Mithilfe des Ausweises sollen Interessenten die Energiekosten in Gebäuden besser abschätzen und mit anderen Objekten vergleichen können.

2021-04-12T22:59:58+02:00
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