Um eine aussagekräftige Immobilienbewertung durchführen zu können, müssen die vorhandenen Daten und Unterlagen einer Immobilie eingehend vom Makler geprüft werden. Benötigt werden:
- ein Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate. Dieser ist beim Grundbuchamt erhältlich.
- ein Auszug aus der Flurkarte, ebenfalls nicht älter als drei Monate. Das Katasteramt stellt diese aus.
- sämtliche Bauzeichnungen der Immobilie. Grundrisse, Schnittzeichnungen und Zeichnungen von späteren An- oder Umbauten.
- ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Dieses ist beim Bauordnungsamt erhältlich.
- die Wohnflächenberechnung.
- sämtliche Nachweise über Modernisierungen, etwa von Fenstern, der Heizanlage, dem Dach oder der Wärmedämmung, Elektrik, usw.
- bei Eigentumswohnungen: die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan sowie die Abrechnung der Nebenkosten und die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre.
- bei Erbbaurecht: der Erbbaurechtsvertrag und ein Nachweis des aktuellen Erbbauzinses.
- bei Objekten unter Denkmalschutz: eine Kopie des Denkmalbescheids.
- bei Mietobjekten: aktuelle Mietverträge und eine Aufstellung der Nettokaltmieten.