Gemäß Immobilienbewertungsverordnung gibt es drei normierte Wertermittlungsverfahren.

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren

Für die Ermittlung des Vergleichswertes müssen ausreichend Daten über vergleichbare Objekte vorliegen. Nur dann ist das Ergebnis aussagekräftig. In der Regel trifft das am häufigsten auf Eigentumswohnungen zu.
Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn die Renditeerzielung der Immobilie im Vordergrund steht, wie zum Beispiel bei vermieteten Mehrfamilienhäusern. In die Berechnung fließen neben den zu erzielenden Mieteinnahmen die Bewirtschaftungskosten, die Restnutzungsdauer und der so genannte Liegenschaftszins ein. Daraus ergibt sich der Ertragswert.
Selbstgenutzte Immobilien werden in der Regel durch das Sachwertverfahren bewertet. Zugrunde liegen die Herstellungskosten, die um den Alterswert gemindert werden. Zusätzlich werden die Lage und die Marktsituation bei der Bewertung berücksichtigt.