Wie gesagt, stellt ein Verbrauchsausweis die günstigere Option dar. Doch nicht immer haben Sie eine Wahl, welchen Energieausweis Sie sich ausstellen lassen. Stattdessen benötigen Sie für ein Wohngebäude immer einen Bedarfsausweis, wenn:

  • es sich um einen Neubau handelt
  • für die letzten drei Jahre keine Daten zum Energieverbrauch vorliegen
  • im Gebäude weniger als fünf Wohnungen vorhanden sind,
  • der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, und
  • die Immobilie die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllt.

Für alle anderen Wohngebäude sowie bestehende Nichtwohngebäude genügt ein Verbrauchsausweis.