Zunächst findet ein erstes Gespräch zwischen dem Makler und seinem potenziellen Kunden statt. Darin werden die Ziele, die Vorgehensweise und die Zusammenarbeit besprochen. Die Beauftragung sollte erst erfolgen, wenn alle Fragen geklärt wurden. Hierfür schließen Kunde und Immobilienmakler einen so genannten Maklervertrag. Eine mündliche Beauftragung ist zwar auch bindend, zur Absicherung ist allerdings eine schriftliche Form zu empfehlen. Wenn beide Vertragsparteien sich über den Inhalt einig sind, wird der Vertrag unterschrieben. Im Maklervertrag sind die Konditionen für den Kauf bzw. Verkauf und die Vertragsdauer festgelegt.