Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?

Das weitere Vorgehen hängt natürlich auch davon ab, ob Sie Alleinerbe einer Immobilie sind oder der Immobilienwert in einer Erbengemeinschaft geteilt wird. Entschließt sich ein Erbe dazu, die Immobilie zu behalten, müssen die anderen Erben, sofern sie einverstanden sind, ausbezahlt werden. Natürlich kann sich die Erbengemeinschaft auch entschließen, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen. Der Verkaufserlös wird dann entsprechend den Erbschaftsansprüchen geteilt. In beiden Fällen ist es wichtig, den Verkehrswert der Immobilie zu kennen. Das verhindert unnötige Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft. Lassen Sie sich von einem kompetenten und erfahrenen Immobilienmakler beraten. Rufen Sie uns an.