Immobilien-Leibrente

Wer sind die Käufer und welche Voraussetzungen gibt es für Verkäufer?

Das Modell der Leibrente wird beim Verkauf zwischen den Parteien frei vereinbart. Das heißt, Käufer können sowohl Privatpersonen als auch Stiftungen oder Immobilienunternehmen sein. Wichtig ist, dass alle Aspekte des Verkaufs mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten im Vertrag schriftlich geregelt sind. Darin kann zum Beispiel auch eine Mindestlaufzeit vereinbart werden. Das sichert ab, wenn der Verkäufer kurz nach dem Verkauf verstirbt. Die noch ausstehende Rentenzahlung wird dann vererbt. Auch die Frage, was passiert, wenn der Verkäufer doch nicht bis zu seinem Lebensende in der Immobilie bleiben möchte, sollte geregelt werden. Wenn er zum Beispiel in ein Seniorenheim zieht. Der Vertrag ist komplex und sollte in jedem Fall von einem Fachmann erstellt oder zumindest überprüft werden.

Verkäufer sind die Besitzer der selbstgenutzten Immobilie. Es können also Einzelpersonen oder auch Paare sein. Das Mindestalter beträgt 70 Jahre. Je älter die Verkäufer sind, desto höher fällt die Rentenzahlung aus. Das liegt daran, weil die verbleibende statistische Lebenserwartung geringer ist. Besonders attraktiv ist die Immobilien-Leibrente für Senioren, die keine direkten Erben haben.