Veraltete Regelungen zur Wohnflächenberechnung finden nur noch in seltenen Fällen Anwendung

 Folgende Berechnungsgrundlagen stellen wir Ihnen der Vollständigkeit halber vor. Aufgrund der Tatsache, dass sie veraltet sind, finden sie nur noch in seltenen Fällen Anwendung. In Zukunft werden sie weiter an Bedeutung verlieren.

DIN Norm 283

Sie wurde 1989 zurückgezogen und wird nur noch angewendet, wenn beide Vertragsparteien das ausdrücklich wünschen und explizit vereinbart haben. Das Besondere an dieser Norm ist, dass der Umgang mit Terrassen, Heizungsräumen oder Garagen darin nicht geregelt ist.

Die Wohnflächenberechnung nach Zweiter Berechnungsverordnung (II.BV)

Diese Berechnungsmethode ist der Vorgänger der WoFIV und deshalb veraltet. Sie gilt nur noch in den Fällen, in denen die Wohnfläche vor dem 31.12.2003 vermessen wurde und es seit dem Zeitpunkt keine baulichen Veränderungen gab.