Vermietung der Scheidungsimmobilie

Ist ein Verkauf wirtschaftlich nicht sinnvoll oder haben Sie die Immobilie für Ihre Altersvorsorge eingeplant? Genauso wie es Gründe für den Verkauf gibt, kann es auch vernünftig sein die Immobilie zu vermieten. Entweder kurz bis mittelfristig, um Spekulationssteuern oder eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank zu vermeiden oder als langfristige Absicherung.

Sie müssen sich allerdings im Klaren darüber sein, dass Sie durch die Vermietung der Immobilie eine gemeinsame Verpflichtung auch für die Zeit nach der Scheidung eingehen. Sie bleiben weiterhin gemeinsam Eigentümer der Immobilie, treten gemeinsam als Vermieter auf und müssen folglich auch gemeinsam Entscheidungen treffen. Die Beauftragung einer Hausverwaltung kann dabei hilfreich sein. Die Mieteinnahmen werden geteilt und das Darlehen wird wie gewohnt bedient. Wir wissen welche Aufgaben auf Sie zukommen und bereiten Sie darauf vor.