Ausbezahlung des Partners nach der Scheidung

Möchte eine der Scheidungsparteien in der Immobilie wohnen bleiben? Auch darauf können Sie sich selbstverständlich einigen. Zu klären ist nur, ob der jeweilige Partner das Objekt finanziell alleine tragen kann. In dem Fall wird der andere Partner*in ausbezahlt und auch aus dem Darlehensvertrag entlassen. Die Bank besteht in solchen Fällen auf Nachweisen, dass die Verpflichtungen weiterhin bedient werden können.

Sind Sie unsicher, welche die richtige Entscheidung für Ihre Immobilie nach der Scheidung ist? Wir sind Experten auf dem Immobilienmarkt in Mannheim, Bensheim und Umgebung. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, was zu beachten ist, und finden die Lösung, die aktuell für Sie am sinnvollsten ist.